HeimhelferInnen betreuen und unterstützen Menschen aller Altersstufen bei der Förderung ihrer Eigenaktivitäten und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Besondere Bedeutung kommt den HeimhelferInnen in der Betreuung und Unterstützung von chronisch Kranken und altersbedingt eingeschränkten Menschen zu. Diese Menschen brauchen bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung, um die eigenen Kräfte gezielt zur Erhaltung der bestehenden Eigenaktivität einzusetzen.
Zu den Aufgaben des/r HeimhelferIn zählen insbesondere
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches
(z.B. Einkauf, Post, Apotheke, Behörden) - Zubereitung bzw. Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Beobachtung des Allgemeinzustandes
- bei Bedarf holen erforderlicher Hilfe
- hygienische Maßnahmen
- Unterstützung bei der Basisversorgung (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden)
- Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
- Unterstützung von Pflegepersonen
- Dokumentation
Allgemeines Erscheinungsbild und Haltung
Alle Personen, die eine Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ausüben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das äußere Erscheinungsbild ist die sichtbare Grundlage zum Aufbau von Vertrauen in die persönliche und fachliche Kompetenz der HeimhelferInnen. Saubere Dienstkleidung, gepflegte Haare und Nägel sowie ausreichende persönliche Körperhygiene, sind Grundvoraussetzung für jede Form der körpernahen Dienstleistung.
Voraussetzungen für Ausbildung zur Heimhelferin / zum Heimhelfer
- Mindestalter 18 Jahre
- Erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (9 Schulstufen)
- Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als drei Monate)
- Unbescholtenheit (Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate)
Günstige persönliche Voraussetzungen
- Führerschein der Klasse B
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Offenheit in der Begegnung mit Menschen
- Die Fähigkeit sich selbst und andere wertungsfrei zu beschreiben und reflektieren
Ausbildungsinhalt (insgesamt 400 Stunden)
- Der theoretische Teil (200 Stunden) findet an 23 Tagen, meist 2 bis 5 aufeinanderfolgenden Wochentagen, jeweils von 8:30 bis 17:30 Uhr statt.
- Den praktischen Teil (200 Stunden) kann man wohnortnahe absolvieren. Er besteht aus 120 Stunden in der mobilen Betreuung (Hauskrankenpflege) und 80 Stunden in einer stationären (Pflegeheim) bzw. teilstationären Einrichtung (Tageszentrum) .
Wir unterstützen gerne bei der Organisation der Praktikumsplätze. Die Einteilung der Praktikumsstunden liegt in der Eigenverantwortung der LehrgangsteilnehmerInnen in Absprache mit den Praktikumsstellen. - Die kommissionelle Abschlussprüfung findet in Form eines ausführlichen Prüfungsgespräches anhand eines Fallbeispiels statt.
- Lehr- und Lernziele: Von den KursteilnehmerInnen wird neben der aktiven Teilnahme (Mitarbeit, Einbringen der eigenen Erfahrungen und Persönlichkeit...) an den Unterrichtsveranstaltungen, Eigeninitiative, Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erwartet.
Aufnahmeverfahren
Bewerbung
Schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben sowie Lebenslauf über unsere Website unter:
jobs.noe-volkshilfe.at/stellenangebote.html
Nach dem wir Ihre Bewerbung gesichtet haben nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen die nächsten Schritte des Bewerbungsprozesses.
Ausbildungsdauer
14 - 16 Wochen bei durchschnittlich 29 Wochenstunden
MindesteilnehmerInnenzahl
15 TeilnehmerInnen
Ausbildungskosten
2.110,- Euro pro Person (Stand 2024)
Wir stehen auch als AMS Kooperationspartner im Rahmen einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) zur Verfügung. Erkundigen Sie sich bitte auch in Ihrer regionalen AMS Geschäftstelle über individuelle Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf unsere Ausbildung!
Diese Ausbildung ist eine Ausbildung gemäß der Verordnung der NÖ Landesregierung über die Ausbildung und Prüfung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe im Rahmen des Niederösterreichischen Sozialbetreuungsgesetzes 2007 mit integriertem Ausbildungsmodul UBV.