Die Heimhelferin bzw. der Heimhelfer betreut und unterstützt im Sinne der Förderung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe Menschen aller Altersstufen. Die Aufgaben umfassen Aktivitäten, die normalerweise zur Selbstversorgung der Privatsphäre gehören.
Besondere Bedeutung kommt der Heimhilfe in der Betreuung und Unterstützung von chronisch kranken Menschen und Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu. Diese Menschen brauchen eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung, um die eigenen Kräfte gezielt zur Erhaltung der bestehenden Eigenaktivität einzusetzen.
Zu den Aufgaben der Heimhelferin und des Heimhelfers zählen insbesondere
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (etwa Einkauf, Post, Apotheke, Behörden)
- Zubereitung bzw. Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Beobachtung des Allgemeinzustandes und Herbeiholen der erforderlichen Hilfe
- hygienische Maßnahmen zur Infektionsvermeidung
- Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich Unterstützung bei der
- Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
- Unterstützung von Pflegepersonen
- Dokumentation
Allgemeines Erscheinungsbild und Haltung
Heimhilfe als Dienstleistung
Laut §121 Abs. 4 StGB unterliegen alle Personen, die eine Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ausüben der Verschwiegenheitspflicht.
Das äußere Erscheinungsbild ist die beobachtbare Grundlage zum Aufbau von Vertrauen in die persönliche und fachliche Kompetenz der Heimhilfe. Saubere Dienstkleidung, gepflegte Haare und Nägel sowie ausreichende persönliche Körperhygiene sind die Voraussetzung für jede Form der körpernahen Dienstleistung.
Voraussetzungen für Ausbildung zur Heimhelferin / zum Heimhelfer
- Mindestalter von 18 Jahren
- Erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (9 Schulstufen)
- Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung nicht älter als zwei Wochen)
- Unbescholtenheit (Auszug aus dem Strafregister nicht älter als drei Monate)
- Um das stationäre Praktikum an einer Einrichtung der NÖ Landesgesundeitsagentur (LGA) absolvieren zu dürfen ist folgender Nachweis erforderlich:
- Impfnachweis oder Immunitätsnachweis für folgende Impfungen / Erkrankungen:
- Diphterie/Tetanus/Pertussis/Poliomyelitis – 1.Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt
- Hepatitis A – 1.Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt
- Hepatitis B – 1. Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt
- Masern, Mumps, Röteln – 1. Teilimmunisierung der Grundimmunisierung erfolgt
- Varizellen – 1. Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt ODER Nachweis eines Varicellentiters VZV-IgG-ELISA > 80mlU/ml
Günstige persönliche Voraussetzungen
- Führerschein der Klasse B
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Offenheit in der Begegnung mit Menschen
- Die Fähigkeit sich selbst und andere wertungsfrei zu beschreiben und reflektieren
Ausbildung zur Heimhelferin / zum Heimhelfer insgesamt 400 Stunden
- Der theoretische Teil (200 Stunden) findet an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Wochentagen (in der Regel Montag und Dienstag) jeweils von 8:30 bis 17:30 Uhr an verschiedenen Kursorten der Volkshilfe Niederösterreich statt.
- Den praktischen Teil (200 Stunden) kann man wohnortnahe absolvieren und zwar 120 Stunden an einem Stützpunkt für Mobile Betreuung und 80 Stunden in einer stationären bzw. semistationären Einrichtung.
- Wir unterstützen gerne bei der Organisation der Praktikumsplätze. Die Einteilung der Praktikumsstunden liegt in der Eigenverantwortung der LehrgangsteilnehmerInnen in Absprache mit den Praktikumsstellen.
- Die kommissionelle Abschlussprüfung findet in Form eines ausführlichen Prüfungsgespräches anhand eines Fallbeispieles statt.
- Lehr- und Lernziele: Von den KursteilnehmerInnen wird neben der aktiven Teilnahme (Mitarbeit, Einbringen der eigenen Erfahrungen und Persönlichkeit ...) an den Unterrichtsveranstaltungen, Eigeninitiative, Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erwartet.
Aufnahmeverfahren
Bewerbung
Schriftliche Bewerbung, Motivationsschreiben sowie Lebenslauf über unsere Website unter:
jobs.noe-volkshilfe.at/stellenangebote.html
Nach dem wir Ihre Bewerbung gesichtet haben nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen die nächsten Schritte des Bewerbungsprozesses.
Ausbildungsdauer
14 Wochen bei durchschnittlich 18 Wochenstunden Theorie und 16 Wochenstunden Praxis
MindesteilnehmerInnenzahl
15 TeilnehmerInnen
Ausbildungskosten
1.965,- Euro pro Person
Wir stehen auch als AMS Kooperationspartner im Rahmen einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) zur Verfügung. Erkundigen Sie sich bitte auch in Ihrer regionalen AMS Geschäftstelle über individuelle Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf unsere Ausbildung!
Diese Ausbildung ist eine Ausbildung gemäß der Verordnung der NÖ Landesregierung über die Ausbildung und Prüfung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe im Rahmen des Niederösterreichischen Sozialbetreuungsgesetzes 2007 mit integriertem Ausbildungsmodul UBV.